Terms & amp; Bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1 Zweck: Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmer an Veranstaltungen, die von Pickering International Charters Pty Ltd. (im Folgenden „das Unternehmen“ genannt) organisiert werden.

1.2 Annahme: Mit der Anmeldung zu einer vom Unternehmen organisierten Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer mit den vorliegenden AGB einverstanden.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bestehend aus vier Abschnitten: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ticketverkauf, Zugangsbedingungen zum Veranstaltungsort und zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Unternehmensbewirtung (für Käufer dieser Option), regeln den Kauf von Tickets und die Teilnahme an der Rennveranstaltung bei der PICKERING INTERNATIONAL CHARTERS PTY LTD (Veranstaltung). Ein Käufer von Eintrittskarten für die Veranstaltung wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Sie“, „Ihr“ oder „Kunde“ bezeichnet.

PICKERING INTERNATIONAL CHARTERS (ABN: 73 688 806 602) behält sich das Recht vor, den Zutritt/die Registrierung zu verweigern und alle anstößigen oder betrunkenen Personen ohne Haftung von der Veranstaltung/dem Veranstaltungsort auszuschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die als Konkurrenten von Veranstaltungspartnern/Sponsoren gelten, die Teilnahme/Registrierung zu verweigern oder wenn ein Veranstaltungspartner/Sponsor Einspruch erhebt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von jeder Person das Verlassen des Veranstaltungsortes oder der Veranstaltung zu verlangen, wenn diese Person:

  1. sich an einem Verhalten beteiligt, das andere Personen, die die Veranstaltung genießen möchten, unangemessen beeinträchtigt;
  2. die Bereitstellung von Gastfreundschaft durch den Veranstalter für andere Kunden und/oder die Durchführung der Veranstaltung behindert oder behindert;
  3. Verstößt gegen Gesetze, Satzungen, Anordnungen oder andere Regeln, die für den Veranstaltungsort oder die Veranstaltung gelten;
  4. gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte die Einreise/Registrierung verweigert werden können; oder
  5. seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

Wenn eine Person den Veranstaltungsort nach Aufforderung nicht verlässt, wird Ihnen automatisch die Erlaubnis zum Aufenthalt am Veranstaltungsort entzogen.

Stornierungsbedingungen / Haftungsausschluss

Es gibt keinen Umtausch oder keine Rückerstattung, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten Sie verhindert sein, kann an Ihrer Stelle eine andere Person teilnehmen, sofern diese im Besitz der erforderlichen Eintrittskarte ist. Im Falle einer Rückerstattung kann der Veranstalter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises einbehalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, beworbene Programme und/oder das Veranstaltungsformat hinzuzufügen, zurückzuziehen, zu verschieben und/oder zu ändern.

Privatsphäre

Die bei der Registrierung oder bei der Veranstaltung bereitgestellten Informationen werden vom Veranstalter und den Partnern/Sponsoren der Veranstaltung weitergegeben und verwendet. Sofern Sie dem Veranstalter nichts anderes mitteilen, werden Ihr Name und Ihre Kontaktdaten in die Liste der Veranstaltungsteilnehmer aufgenommen, die an die Partner/Sponsoren der Veranstaltung verteilt wird. Durch die Anmeldung zu dieser Veranstaltung werden Sie automatisch in unsere Datenbank eingetragen. Wenn Sie aus dieser Datenbank entfernt werden möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wir veranlassen dann die sofortige Entfernung. Sie können sich auch jederzeit für die Zukunft abmelden, indem Sie den Veranstalter oder unsere Partner/Sponsoren, von denen Sie Mitteilungen erhalten, darüber informieren.
Verwendung personenbezogener Daten: Die von den Teilnehmern erfassten personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Organisation der Veranstaltung verwendet, es sei denn, der Teilnehmer hat sich für zukünftige Mitteilungen entschieden.
Vertraulichkeit: Das Unternehmen verpflichtet sich, die Teilnehmerinformationen vertraulich und sicher zu behandeln.
Geistiges Eigentum: Materialien: Alle geistigen Eigentumsrechte an Materialien, die vom Unternehmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt oder verteilt werden, liegen beim Unternehmen.

Bezahlung per Rechnung

Wenn die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, zusätzliche Verzugszinsen in Höhe von 151 TP3T pro Jahr (täglich anfallend) ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung zu berechnen. Die Berechnung von Zinsen bedeutet keine Verlängerung der Zahlungsfrist. Sämtliche Kosten, Auslagen und Rechtskosten, die dem Veranstalter bei der Eintreibung ausstehender Beträge entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

Persönliche Garantie

Wenn der Kunde eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, betrachtet der Veranstalter die Geschäftsführer/Aktionäre als persönlich haftbar für die Zahlung aller Gebühren/Auslagen des Veranstalters und zwar für den Fall, dass das schuldnerische Unternehmen seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Veranstalter nicht nachkommt ist der Veranstalter berechtigt, diese Direktoren/Aktionäre persönlich auf Rückforderung dieser Gelder zu verklagen.

Buchungsvorgang

Nach einer Anfrage eines Ticketkäufers an den Veranstalter oder seinen Vertreter („Verkäufer“) wird eine Buchungsbestätigung per E-Mail verschickt. Die Durchführung der Buchung gilt als Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Nach Erhalt der schriftlichen Buchung sendet der Verkäufer dem Kunden eine Bestätigung und die entsprechende(n) Rechnung(en), die bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu zahlen sind.

Pflichten des Kunden

Sie stimmen zu (sofern zutreffend):

  1. Bezahlen Sie alle fälligen und geschuldeten Beträge zum vereinbarten Zeitpunkt.
  2. Zahlen Sie täglich Zinsen in Höhe von 15% pro Jahr für alle unbezahlten Beträge vom Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung beim Verkäufer;
  3. Dem Veranstalter sämtliche Kosten zu zahlen, die dem Veranstalter durch die Einforderung der hierunter geschuldeten Beträge oder von Schadensersatz wegen Nichterfüllung hierunter entstehen, einschließlich der Rechtskosten auf vollständiger Entschädigungsbasis;
  4. Sie dürfen keine Speisen oder alkoholischen Getränke zur Veranstaltung mitbringen und stimmen außerdem zu, dass alkoholische Getränke nur gemäß den Anweisungen des Veranstalters, der Hauptverantwortlichen, der leitenden Angestellten oder der Verwaltung des Veranstaltungsortes konsumiert werden dürfen.
  5. Beachten Sie die Nichtraucherverbote am Veranstaltungsort;
  6. Befolgen Sie die Anforderungen des Veranstaltungsorteigentümers/-managers, einer zuständigen örtlichen oder gesetzlichen Behörde oder die Gesetze oder sonstigen Regeln und Vorschriften einer anderen relevanten Behörde.
  7. Beschädigen Sie weder den Veranstaltungsort noch einen seiner Häfen noch Eigentum des Veranstalters (oder seiner Lizenzgeber, Auftragnehmer, Abtretungsempfänger, Partner oder Nachfolger) und entschädigen Sie den Veranstalter für alle Schäden, die durch Sie oder Ihre Eingeladenen vorsätzlich, fahrlässig, oder unbeabsichtigte Handlung.

Die Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter organisiert und stellt die Tickets gemäß den Angaben in der Buchung bereit und lässt dabei alle angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis walten. Sofern die Haftung des Veranstalters nicht gesetzlich ausgeschlossen ist:

(a) Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf für die Veranstaltung, Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung oder einer Stornierung entstehen. Verschiebung oder Änderung der Veranstaltung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommens-, Gewinn-, Zins-, Gelegenheits- oder Marktverluste, und ob diese Verluste direkter oder spezieller Art oder indirekter Natur oder Folgeschäden sind und ob der Veranstalter dies getan hat oder nicht Kenntnis, dass solche Schäden entstehen können; Und

(b) Der Veranstalter haftet nicht für Waren oder Dienstleistungen, die er im Rahmen der Bewirtung nicht erbringt oder die über die in der Buchung beschriebene Bewirtung hinausgehen. Mehrwertsteuer (oder sonstige anwendbare Steuern) in Höhe von 20% sind zusätzlich zum Preis zu entrichten.

Hinweis zu Nahrungsmittelallergien

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den Veranstalter bei der Anmeldung über etwaige Nahrungsmittelallergien oder diätetische Einschränkungen zu informieren. Obwohl wir uns bemühen, auf diätetische Bedürfnisse einzugehen, können wir nicht garantieren, dass die Mahlzeiten völlig frei von bestimmten Allergenen sind. Der Veranstalter haftet nicht für unerwünschte Reaktionen auf während der Veranstaltung verzehrte Nahrungsmittel oder Gegenstände, mit denen man in Kontakt kommt. Mit Ihrer Anmeldung und Teilnahme bestätigen Sie, dass Sie diese Richtlinie verstanden und akzeptiert haben.:

Haftung

Persönlicher Verlust: Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des persönlichen Eigentums der Teilnehmer.
Personenschäden: Das Unternehmen haftet nicht für Personenschäden, die Teilnehmer während der Veranstaltung erleiden. Die Teilnehmer sind für ihre eigene Sicherheit verantwortlich.

Stornierung

Es gibt keinen Umtausch oder keine Rückerstattung, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Unterhaltung hinzuzufügen, zurückzuziehen, zu verschieben oder zu ersetzen und/oder angekündigte Programme zu ändern. Ohne Einschränkung anderer Bestimmungen hierin ist der Veranstalter nicht verpflichtet, Ihnen Rückerstattungen zu leisten, außer wie unten dargelegt. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, haftet weder der Veranstalter noch einer seiner Vertreter für Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer geplanten Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind, einschließlich Reise- und Unterkunftskosten, wenn die Veranstaltung aus irgendeinem Grund abgesagt oder verschoben wird. Der Veranstalter empfiehlt Ihnen, für solche Kosten eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Anwendbares Recht: Diese AGB unterliegen den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der das Unternehmen tätig ist, und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
Streitbeilegung: Etwaige Streitigkeiten werden durch Verhandlungen beigelegt. Können sie nicht beigelegt werden, werden sie einem Schiedsverfahren gemäß den Regeln der zuständigen Rechtsbehörde innerhalb der Gerichtsbarkeit unterzogen.

ALLGEMEIN

Einhaltung von Gesetzen: Die Teilnehmer verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Änderung der Bedingungen: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern

WASSERSICHERHEIT

  1. Einführung
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) regeln das Verhalten aller Teilnehmer in Bezug auf die Wassersicherheit bei Yachtaktivitäten und Seiltransfers in Beibooten („Aktivitäten“). Durch die Teilnahme an diesen Aktivitäten erklären sich Einzelpersonen („Teilnehmer“) damit einverstanden, diese Bedingungen einzuhalten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu gewährleisten.
  2. Einhaltung von Sicherheitsprotokollen
    2.1 Die Teilnehmer müssen während der Aktivitäten alle Sicherheitsprotokolle, Anweisungen und Richtlinien befolgen, die von den Organisatoren, Kapitänen oder einer benannten Behörde („Behörde“) bereitgestellt werden.
    2.2 Die Teilnehmer müssen an allen Sicherheitsunterweisungen und -demonstrationen teilnehmen, bevor sie an Aktivitäten teilnehmen.
    2.3 Die Verwendung der von der Behörde bereitgestellten Sicherheitsausrüstung ist während der Teilnahme an den Aktivitäten jederzeit obligatorisch.
  3. Anerkennung von Risiken
    3.1 Die Teilnehmer erkennen an, dass die Teilnahme an den Aktivitäten mit Risiken und Gefahren verbunden ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Risiko von Personenschäden, Tod oder Sachschäden.
    3.2 Die Teilnehmer übernehmen freiwillig alle mit den Aktivitäten verbundenen Risiken, sowohl bekannte als auch unbekannte, auch wenn diese auf Fahrlässigkeit der Behörde zurückzuführen sind, und übernehmen die volle Verantwortung für ihre Teilnahme.
  4. Verbot von Rauschmitteln
    4.1 Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln, einschließlich Alkohol und Drogen, stehen, die ihre Fähigkeit zur sicheren Teilnahme an den Aktivitäten beeinträchtigen könnten.
    4.2 Die Behörde behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen, die Teilnahme zu verweigern.
  5. Gesundheits- und Fitnessanforderungen
    5.1 Die Teilnehmer müssen in guter körperlicher und geistiger Verfassung sein und über ein für die Aktivitäten angemessenes Fitnessniveau verfügen.
    5.2 Teilnehmer müssen die Behörde über alle medizinischen Bedingungen, Behinderungen oder andere Faktoren informieren, die ihre Fähigkeit zur sicheren Teilnahme an den Aktivitäten beeinträchtigen könnten.
  6. Entschädigung und Freistellung
    6.1 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, den Veranstalter von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die aus ihrer Teilnahme an den Aktivitäten entstehen.
    6.2 Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen, Schäden, Verletzungen oder Verlusten frei, die durch die Teilnahme an den Aktivitäten entstehen.
  7. Geltendes Recht
    Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der die Aktivitäten stattfinden, und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne dass etwaige Grundsätze des Kollisionsrechts in Kraft treten.
  8. Zustimmung zu den Bedingungen
    Durch die Teilnahme an den Aktivitäten erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, an diese Bedingungen gebunden zu sein, die eine verbindliche rechtliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Behörde darstellen.

Höhere Gewalt – Covid 19

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betreffenden Partei liegen, praktisch unmöglich geworden sind, einschließlich Änderungen, die einer Partei durch eine staatliche Richtlinie, Verordnung oder ein diesbezügliches Gesetz auferlegt werden Massenversammlungen und/oder Pandemieprobleme.

Im Sinne dieser Klausel umfasst ein Fall höherer Gewalt unter anderem folgende Umstände: Covid-19, Pandemien, Naturkatastrophen oder höhere Gewalt, Terrorakte, Arbeitskonflikte oder -unterbrechungen, Krieg, Regierungshandlungen oder -anordnungen, Epidemien, Pandemien oder Ausbruch ansteckender Krankheiten, Quarantänen, nationale oder regionale Notfälle oder jegliche andere Ursachen, ob ähnlicher Art wie die Vorgenannten oder anderweitig, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen.

Die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung einer Partei aufgrund höherer Gewalt muss der anderen Partei spätestens fünf (5) Werktage nach Beginn des Ereignisses höherer Gewalt schriftlich mitgeteilt werden. In der Mitteilung müssen das Ereignis höherer Gewalt und die ergriffenen Maßnahmen beschrieben werden deren Auswirkungen zu minimieren. Alle Liefertermine im Rahmen dieser Vereinbarung, die von höherer Gewalt betroffen sind, werden für die Dauer dieser höheren Gewalt verschoben. Die Parteien vereinbaren hiermit, soweit möglich, die betreffenden Verpflichtungen und Leistungen nicht zu stornieren, sondern auf einvernehmlich vereinbarte Termine zu verschieben, sobald dies nach Wegfall der Bedingung höherer Gewalt möglich ist.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung ist keine der Parteien von der Verpflichtung zur Zahlung von Geld aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt befreit. Wenn eine Verzögerung seitens einer Partei, die direkt auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, länger als 30 Werktage andauert, kann jede Partei nach eigenem Ermessen diese Vereinbarung mit einer Frist von 10 Werktagen gegenüber der anderen Partei kündigen.

Covid 19 – Änderungen der Ticketbedingungen

Beide Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der Veranstalter dem Umgang der Regierung mit dem COVID-19-Ausbruch sowie den Gesundheitsrichtlinien und Änderungen der Vorschriften unterliegt.

Obwohl wir mit unterschiedlichen Szenarien gerechnet haben, kann es dennoch zu weiteren Änderungen des staatlichen Verbots von Massenveranstaltungen kommen, die unsere bevorstehenden Veranstaltungen beeinflussen. Dementsprechend erklären sich beide Parteien damit einverstanden, dass der Veranstalter bei Bedarf oder Empfehlung alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann, darunter unter anderem die Neuzuweisung von Sitzplätzen zur Einhaltung der Abstandsregeln, die Verpflichtung von Kunden zum Tragen von Masken oder die vollständige oder teilweise Änderung, Absage oder Aussetzung aller Angelegenheiten, die direkt oder indirekt mit der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort oder den Ticketbedingungen in Zusammenhang stehen.